Kosten und Abrechnung.
Ab Pflegegrad 1 stellen die Pflegekassen ihnen einen Entlastungsbetrag von 125 € Monatlich für Betreuungsleistungen zur Verfügung. Dieser Betrag wird direkt mit den anerkannten Betreuungsdiensten abgerechnet, so dass ihnen in der Regel keine Kosten entstehen (Bei Einhaltung des dafür vorgesehenen Stundenkontingent des Betreuungsdienstes). Natürlich beraten wir Sie auch zu weiteren Finanziellen Entlastungsmöglichkeiten, die Ihnen Ihre Pflegekasse bietet.
Wir sind ein anerkannter Betreuungsdienst und können direkt mit den Pflegekassen abrechnen. Eine Faire Preisgestaltung und Zeit-Taktung ist für uns Selbstverständlich, damit Sie länger GUT betreut sind.